La entrega de los pedidos realizados por la tienda online sera realizada por nuestro distribuidor oficial INNET GmbH.
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen der INNET erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Fachhandelsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von INNET schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der INNET.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der INNET sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der INNET zustande.
2.2 INNET ist berechtigt abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte Vertragsproduke zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der INNET ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde . Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von INNET zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingeladen werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von INNET vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei INNET oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte INNET mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch INNET berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
2.6 Sofern nicht anders vereinbart ist INNET berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übenahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit INNET vereinbart, die er zu vertreten hat, kann INNET ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat INNET zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Abnahme und Gefahrenübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von INNET benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der INNET verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager, Mehrwertsteuer und anderer gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend der Fachhandelspreisliste zusätzlich berechnet.
5.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für INNET kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht INNET ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.3 INNET ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist INNET berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.5 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann INNET jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die INNET Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von INNET bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der INNET hinzuweisen und INNET unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von INNET berücksichtigt.
6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit INNET gehörenden Waren erwirbt INNET Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für INNET als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne INNET zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von INNET im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch auf anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von INNET an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf INNET zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschaftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch INNET gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an INNET ab. INNET ist im Rahmen des ordungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und - verpflichtet. Auf Verlangen von INNET wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. INNET darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von INNET um mehr als 20%, gibt INNET auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
6.8 Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von INNET. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit INNET benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 INNET gewährleistet , daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln , zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard-/Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 INNET gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusichenung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von INNET schriftlich bestätigt wurden.
7.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen INNET verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt INNET etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von INNET Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von INNET über. Falls INNET Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.5 lm Falle der Nachbesserung übernimmt INNET die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den lnstallationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von INNET technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.
7.7 Bei Rücklieferung hat der Kunde die in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste abgedruckten Service- und Reklamationsbedingungen zu beachten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen der INNET berechnet.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 INNET übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat INNET von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde INNET von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschußen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der INNET ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. INNET haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.2 Die Haftung der INNET für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von INNET Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der INNET tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
9.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von INNET gelieferte Produkte und technisches know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Aussenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der INNET, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber INNET.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München.
11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt
Sie können als Verbraucher Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Sollten Waren geliefert worden sein, beginnt die Frist nicht vor dem Tage deren Eingangs beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Innet Industrieelektrotechnik GmbH,
Oskar-von-Miller-Str. 9 in 82291 Mammendorf,
Telefax: 08145/996-50,
Email: sales@innet.de
Das Widerrufsrecht ist u.a. im Falle von Software ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312d IV Nr.2 BGB).
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen rückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was ihren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 EUR beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle der Dienstleistung vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit deren Ausführung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).